Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet Lärmaktionspläne aufzustellen. Aus diesen leiten sich leider nicht automatisch Maßnahmen ab. Aus unserer Sicht sollten aber konkrete Maßnahmen getroffen werden, um die Möglichkeiten zur Verbesserung des Lärmschutzes voranzubringen und die Lebensqualität der Menschen in Markranstädt zu verbessern. Der Stadtrat hat nun auf Antrag der Fraktion Grüne/SPD konkrete Punkte zur Umsetzung des Lärmaktionsplans beschlossen.
Im Blickpunkt stehen dabei insbesondere die Bundesstraßen in Markranstädt. Die Stadtverwaltung soll bei den zuständigen Stellen eine Geschwindigkeitsreduktion sowie Beschränkung des Scherlastverkehrs auf der B87 und B186 beantragen, wie sie seit der Novelle des Straßenverkehrsrechts in diesem Jahr möglich sind. Außerdem müssen die nötigen baulichen Veränderungen beantragt werden, da sie nicht unter die Entscheidungsbefugnis der Stadt fallen, insbesondere eine Fortführung der Radfahrstreifen entlang der Leipziger Straße sowie Querungshilfen an der Zwenkauer Straße. Insgesamt sollten B 186 und B87 im Sinne der Reduzierung der Geschwindigkeit sowie der Erhöhung der Wohn- und Aufenthaltsqualität umgestaltet werden.
Für den kommenden Haushalt sollen kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs entlang der Leipziger Straße (Beschilderung, Markierung), die Verwendung von „Flüsterasphalt“ bei Baumaßnahmen, die Ausweitung von E-Ladestationen im Stadtgebiet sowie Aufforstungen entlang der A9 und A38 geprüft werden.
Binnen eines Jahres soll die Stadtverwaltung weitere konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Lärmaktionsplans in Angriff nehmen und darüber berichten, vor allem die Umsetzung des Verkehrskonzepts unter besonderer Berichtigung des Fuß-, Rad- und öffentlichen Nahverkehrs, den vom Stadtrat beschlossenen Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte“ und die Ausweitung des Carsharing-Angebots.
Wer es ganz genau wissen will, kann den beschlossenen Antrag hier nachlesen:
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