Seit Jahren gibt es von Bürgerinnen und Bürgern den Wunsch, sie vor wichtigen Entscheidungen mehr in die jeweilige Thematik einzubeziehen und umfangreicher zu informieren. Die Sächsische Gemeindeordnung sieht zu diesem Zweck ausdrücklich vor, dass „insbesondere die Gemeinden zur Einräumung und Ausgestaltung von Informations- und Beteiligungsrechten Bürgerbeteiligungssatzungen erlassen“ können (§4 Abs. 1). Diese Möglichkeit zu einer Stärkung und besseren rechtlichen Verankerung von Bürgerbeteiligung sollte auch in Markranstädt genutzt werden, auch um durch frühzeitige Information und Transparenz bei kommunalen Entscheidungen die demokratische Diskussionskultur zu fördern. Auch der Stadtrat könnte durch Empfehlungen aus der Bürgerschaft bei Entscheidungen profitieren. Aus unserer Sicht soll Beteiligung durch die Satzung einfacher und barrierefrei werden. Dazu soll auch die Möglichkeit digitaler Formate beitragen.
In diesem Sinne ist uns eine Mehrheit der Mitglieder des Stadtrats in der Sitzung am 2. Mai – gegen den Standpunkt der Stadtverwaltung – gefolgt und hat einem Antrag der Fraktion SPD/Grüne zugestimmt, durch den die Stadtverwaltung aufgefordert wird, bis Juni 2025 eine solche Bürgerbeteiligungssatzung zu erarbeiten.
Mögliche Elemente könnten beispielsweise projekt- oder themenbezogene Bürgerwerkstätten sein. Zudem sollen die Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten, z. B. bei Satzungen, Bauleitplanungen und Entwicklungskonzepten in Markranstädt besser und konkret verankert werden. Dies wäre auch eine Grundlage, um Fördermittel für Bürgerbeteiligungskonzepte nutzen zu können.
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