Grüne Markranstädt unterstützen Erweiterung der Biogasanlage Thronitz

Bereits im Jahr 2007 haben wir als Stadt in einem Grundsatzbeschluss den Leitsatz „Energieautarke und CO2-neutrale Stadt Markranstädt“ festgelegt. Im Jahr 2010 wurde ein Klimaschutzkonzept entwickelt, um das Potenzial der Biomassenutzung in Form von Biogas zu untersuchen.

Angesichts der bevorstehenden Energiewende erkennen wir die Notwendigkeit von Gaskraftwerken auf Basis von regenerativ erzeugtem Gas an. Um Abhängigkeiten zu minimieren, ist die inländische Erzeugung und Speicherung von entscheidender Bedeutung. Insbesondere bei der Speicherung sind neben saisonalen Großspeichern auch kleinere, lokale Speicher erforderlich. Diese ermöglichen es, flexibel auf Spitzenlasten, Erzeugungsengpässe und Schwankungen in der Gasproduktion zu reagieren, die bei der flexiblen Nutzung von Bioabfällen und Gülle auftreten können.

Die Erweiterung der Biogasanlage Thronitz ist sowohl im Hinblick auf die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes als auch für das Erreichen des beschlossenen Ziels der Energieautarkie Markranstädts sinnvoll und logisch. Diese Erweiterung zielt auch darauf ab, die Biogasanlage auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, lokale Beeinträchtigungen durch emissionsmindernde Maßnahmen zu minimieren sowie die Zusammensetzung der genutzten Einsatzstoffe zu optimieren und so in Zukunft den Einsatz von Energiepflanzensilage zu reduzieren.

Dieses Vorhaben entspricht den Zielen der Stadt Markranstädt für nachhaltige Energieentwicklung und trägt positiv zur Umsetzung unserer Umwelt- und Klimaschutzziele bei. Als Bündnis90/Die Grünen beabsichtigen wir, der Behörde unsere Zustimmung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für das Vorhaben der Naturgas Quesitz GmbH zu signalisieren.

Zusätzlich zu den geplanten Änderungen empfehlen wir, auch im Hinblick auf die Akzeptanz der örtlichen Bevölkerung, eine Verbesserung des Lärmschutzes, indem beidseitig des bestehenden Erdwalls zusätzliche Gebüsch- und Baumstreifen angelegt werden. Die dadurch zu erzielenden Schallbrechungseffekte können störende Geräusche weiter zu minimieren, sodass diese nicht nur die Mindestanforderungen des Immissionsschutzgesetzes einhalten.

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